Praxistelefon 0721 / 89 15 15

Praxisablauf

In unserer Gemeinschaftspraxis werden Sie von zwei Ärzten und einem erfahrenen Praxisteam betreut. Jeder der beiden Ärzte versorgt seinen Patientenstamm, d.h. die freie Arztwahl bleibt immer gewährleistet. Diese Zusammenarbeit hat den Vorteil, dass wir uns bei Abwesenheit gegenseitig vertreten können.


1. Termin

Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen festen Termin. Nennen Sie bitte den Grund Ihres Besuches, damit wir die voraussichtlich erforderliche Zeit einplanen können. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit wir diesen Termin an andere Patientinnen vergeben können. Bei wirklich dringlichen Problemen und akuten Beschwerden bemühen wir uns selbstverständlich Ihnen sofort zu helfen, auch wenn Sie keinen Termin vereinbart hatten.

Falls möglich, rufen Sie bitte kurz vorher an.

Wenn Sie bei der Terminvergabe oder auch bei telefonischen Auskünften nicht mit Ihrem Namen persönlich angesprochen werden, so ist das keine Unhöflichkeit, sondern dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre, da an der Rezeption andere Personen eventuell mithören könnten.


2. Befunde

Mitteilungen von Laborergebnissen oder anderen ärztlichen Befunden können Sie auch gerne telefonisch erfragen. Rufen Sie uns bitte gegen Ende der Sprechstunde an, da eine Erörterung während der laufenden Sprechstunde nicht immer möglich ist. Sollte die Sprechstunde noch nicht beendet sein, so rufen wir Sie gerne zurück. Sie können gerne auch per E-Mail Befunde erfragen. Wir werden Ihnen dann auf gleichem Wege antworten.

Um Ihnen Mühe zu ersparen, vereinbaren wir oft, dass wir uns bei Ihnen im Falle kontroll- oder behandlungsbedürftiger Befunde per Telefon oder Brief melden.


3. Schweigepflicht und -entbindung

Wir bitten um Verständnis, dass wir Auskünfte zu Ihrer Person und zu Befunden an Angehörige oder sonstige Dritte nur nach schriftlicher Schweigepflichtentbindung erteilen können.


4. Telefonische Beratung

Im Falle einer ärztlichen Beratung per Telefon bitten wir um Verständnis, dass dies in der laufenden Sprechstunde schlecht möglich ist. Wir rufen Sie aber zuverlässig zurück. Denken Sie bitte daran, dass in einem neuen Quartal auch dafür ein Überweisungsschein oder die Versichertenkarte vorliegen muss.


5. Wiederholungsrezepte

Wenn Sie „nur“ ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, bestellen Sie diese bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail , damit Sie beim Abholen nicht zu lange zu warten brauchen. Bringen Sie bitte bei Abholung auf jeden Fall Ihre Versichertenkarte und Überweisungsschein mit, falls diese im laufenden Quartal noch nicht vorlagen. Wir schicken Ihnen gerne auch Rezepte zu, jedoch benötigen wir auch dazu Ihre Versichertenkarte und einen frankierten Rückumschlag.


6. Versichertenkarte (Elektronische Gesundheitskarte)

Bringen Sie bitte die Versichertenkarte (Chipkarte) bei jedem Besuch mit, auch wenn Sie nur ein Rezept oder eine Überweisung benötigen. Ab dem 01.01.2015 darf die ärztliche Inanspruchnahme nur noch bei Vorlage der Aktuellen Elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.

Anschrift

Gemeinschaftspraxis
Dres. B. und N. Hudea
Tulpenstraße 3
76199 Karlsruhe-Rüppurr

Kontakt

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag
8.00 - 12.30 | 14.30 - 18.00
Freitag 8.00 -12.30
und nach Vereinbarung
Offene Sprechstunde für Notfälle
täglich 8.00 – 9.00 Uhr.