- Vorsorge
- Teenager
- Familienplanung
- Kinderwunsch
- Schwangerschaft
- Gynäkologie
Die Kontroll-Untersuchungen werden in der Regel alle 4 Wochen bis zur 30. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt, anschließend erfolgt die Kontrolle alle 2 Wochen bis zur 38. SSW. Bis zum rechnerischen Geburtstermin erfolgt die Kontrolle dann wöchentlich. Bei Terminüberschreitung sollte die Kontrolle etwa alle 2 Tage durchgeführt werden. Im Falle von Zwillingsschwangerschaften oder Risiko-Schwangerschaften erfolgen die Kontrollen nach individuellem Bedarf.
Im Rahmen der Routinekontrollen werden der Blutdruck und das Gewicht gemessen, der Urin auf Zucker und Eiweiß untersucht, im Falle von Eisenmangel der Hämoglobin-Gehalt (Hb) im Blut bestimmt. Darüber hinaus wird die Größe der Gebärmutter getastet und die kindlichen Herztöne kontrolliert.
Im Mutterschutzgesetz werden neben den Schutzfristen vor und nach der Entbindung auch weitere gesetzliche Regelungen für berufstätige Frauen festgelegt. (www.bundesrecht.juris.de/muschg.)
2. Entbindungstermin
Wichtig für die Berechnung des Entbindungstermins ist der 1. Tag der letzten Regelblutung. Weltweit wird das Alter einer Schwangerschaft ab diesem Datum bestimmt, wohl wissend, dass bei einem regelmäßigen Zyklus von 4 Wochen der Eisprung und damit die Befruchtung etwa zwei Wochen später stattgefunden hat. Die Dauer einer normalen Schwangerschaft beträgt 280 Tage oder 40 SSW. Bei unregelmäßigem Zyklus oder wenn der Termin der letzten Blutung unbekannt ist wird das Alter der Schwangerschaft mittels Ultraschall festgelegt und zu Beginn der Schwangerschaft im Mutterpass festgehalten. Dieser Entbindungstermin ist nur ein rechnerischer Anhaltspunkt, die Mehrheit der Kinder werden in einem Zeitraum von +/- 10 Tagen um diesen Termin geboren.
3. Mutterpass
Der Mutterpass wird nach Feststellung der Schwangerschaft und Durchführung der vorgegebenen Laborkontrollen ausgestellt. Er enthält neben den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen Angaben zu möglicherweise bestehenden persönlichen oder familiären Risiken. Der Mutterpass stellt ein persönliches Dokument dar, welches Sie stets bei sich tragen sollten, da er einen Überblick über den Schwangerschaftsverlauf erlaubt.
4. Ultraschalluntersuchungen
Die Mutterschaftsrichtlinien der Krankenkassen sehen Ultraschallkontrollen in der 10., 20. und 30. SSW vor. Darüber hinaus können im Rahmen einer weiterführenden Diagnostik häufigere Untersuchungen sinnvoll und hilfreich sein.
Bei Verdacht auf Plazentafunktionsstörungen kann die Durchführung einer farbkodierten Doppleruntersuchung hilfreich sein. Diese führen wir dann sofort durch.
5. Pränataldiagnostik (PND)
Darunter versteht man eine vorgeburtliche Diagnostik beim ungeborenen Kind zum Ausschluss chromosomaler oder organischer Störungen.
Während die sogenannte Organdiagnostik mittels Ultraschall ca. in der 20./21. SSW die besten Ergebnisse liefert, können chromosomale Störungen (z.B. Trisomie 13, 18, 21 sowie X,Y-Stöungen), welche mit zunehmendem Alter der Mutter häufiger auftreten, bereits früher erfasst werden.
Dafür stehen vier Verfahren zur Wahl:
Die Pränataldiagnostik (PND) stellt für jede Schwangere nur ein Angebot dar, sie ist kein „Muss“. Letztlich sollte jede Schwangere selbst frei entscheiden, ob und welche PND gewünscht ist.
6. Oraler Glukose-Toleranz-Test (oGTT):
Dieser Test erlaubt eine frühzeitige Feststellung, ob bei einer Schwangeren eine Schwangerschaftsdiabetes vorliegt oder droht. Er wird im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge zwischen der 24.- und 26. SSW durchgeführt. Dabei wird eine bestimmte Menge einer Zuckerlösung getrunken und der Blutzuckerwert nach einer Stunde gemessen (50 g-Methode). Sollten die Werte auffällig sein, wird gemäß den Krankenkassenrichtlinien der 75g-Test mit drei Blutentnahmen durchgeführt.
7. Zusätzliche Laboruntersuchungen
Neben den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgegebenen Untersuchungen können bestimmte zusätzliche Laboruntersuchungen medizinisch sinnvoll sein.
Zytomegalie: Die Zytomegalie ist eine Virusinfektion. Sie wird in der Regel über Körpersekrete (Speichel, Urin) übertragen. Sie ist für gesunde Erwachsene ungefährlich und verläuft häufig ohne erkennbare Krankheitszeichen. Eine Infektion während einer Schwangerschaft kann allerdings zu Fehlgeburten oder einer Schädigung des ungeborenen Kindes führen.
Da es gegen Zytomegalie weder eine Impfung noch eine anerkannte Therapie gibt, gehört die Testung nicht zu den Untersuchungen der Mutterschaftsvorsorge. Der Test kann aber anzeigen, ob man bereits durch eine abgelaufene Infektion immun ist oder eine frische Infektion vorliegt.