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Die Schwangerschaft ist für die meisten Frauen, insbesondere beim ersten Mal, ein tiefgreifendes, meist freudiges Ereignis, das trotzdem mit einigen Bedenken und Ängsten verbunden sein kann.

Auch wenn sie keinen „krankhaften Zustand“ darstellt, so ist sie häufig mit körperlichen, seelischen und zum Teil auch partnerschaftlichen Veränderungen verbunden.

Wir möchten Ihnen in den nächsten Monaten zur Seite stehen, um die Schwangerschaft so angenehm wie möglich zu erleben und mit der Geburt erfolgreich zu beenden.

1. Mutterschaftsvorsorge
Die Mutterschaftsrichtlinien regeln, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden sollten.
Zur Anlage des Mutterpasses erfolgen nach den Mutterschaftsrichtlinien außer der Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen wie z.B. Syphilis, Röteln oder
Hepatitis B, HIV-Test auf Empfehlung sowie bei begründeten Verdacht auf Toxoplasmose und andere infektionen.


Die Kontroll-Untersuchungen werden in der Regel alle 4 Wochen bis zur 30. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt, anschließend erfolgt die Kontrolle alle 2 Wochen bis zur 38. SSW. Bis zum rechnerischen Geburtstermin erfolgt die Kontrolle dann wöchentlich. Bei Terminüberschreitung sollte die Kontrolle etwa alle 2 Tage durchgeführt werden. Im Falle von Zwillingsschwangerschaften oder Risiko-Schwangerschaften erfolgen die Kontrollen nach individuellem Bedarf.

Im Rahmen der Routinekontrollen werden der Blutdruck und das Gewicht gemessen, der Urin auf Zucker und Eiweiß untersucht, im Falle von Eisenmangel der Hämoglobin-Gehalt (Hb) im Blut bestimmt. Darüber hinaus wird die Größe der Gebärmutter getastet und die kindlichen Herztöne kontrolliert.


Im Mutterschutzgesetz werden neben den Schutzfristen vor und nach der Entbindung auch weitere gesetzliche Regelungen für berufstätige Frauen festgelegt. (www.bundesrecht.juris.de/muschg.)

2. Entbindungstermin
Wichtig für die Berechnung des Entbindungstermins ist der 1. Tag der letzten Regelblutung. Weltweit wird das Alter einer Schwangerschaft ab diesem Datum bestimmt, wohl wissend, dass bei einem regelmäßigen Zyklus von 4 Wochen der Eisprung und damit die Befruchtung etwa zwei Wochen später stattgefunden hat. Die Dauer einer normalen Schwangerschaft beträgt 280 Tage oder 40 SSW. Bei unregelmäßigem Zyklus oder wenn der Termin der letzten Blutung unbekannt ist wird das Alter der Schwangerschaft mittels Ultraschall festgelegt und zu Beginn der Schwangerschaft im Mutterpass festgehalten. Dieser Entbindungstermin ist nur ein rechnerischer Anhaltspunkt, die Mehrheit der Kinder werden in einem Zeitraum von +/- 10 Tagen um diesen Termin geboren.

3. Mutterpass
Der Mutterpass wird nach Feststellung der Schwangerschaft und Durchführung der vorgegebenen Laborkontrollen ausgestellt. Er enthält neben den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen Angaben zu möglicherweise bestehenden persönlichen oder familiären Risiken. Der Mutterpass stellt ein persönliches Dokument dar, welches Sie stets bei sich tragen sollten, da er einen Überblick über den Schwangerschaftsverlauf erlaubt.

4. Ultraschalluntersuchungen
Die Mutterschaftsrichtlinien der Krankenkassen sehen Ultraschallkontrollen in der 10., 20. und 30. SSW vor. Darüber hinaus können im Rahmen einer weiterführenden Diagnostik häufigere Untersuchungen sinnvoll und hilfreich sein.
Bei Verdacht auf Plazentafunktionsstörungen kann die Durchführung einer farbkodierten Doppleruntersuchung hilfreich sein. Diese führen wir dann sofort durch.


5. Pränataldiagnostik (PND)
Darunter versteht man eine vorgeburtliche Diagnostik beim ungeborenen Kind zum Ausschluss chromosomaler oder organischer Störungen.

Während die sogenannte Organdiagnostik mittels Ultraschall ca. in der 20./21. SSW die besten Ergebnisse liefert, können chromosomale Störungen (z.B. Trisomie 13, 18, 21 sowie X,Y-Stöungen), welche mit zunehmendem Alter der Mutter häufiger auftreten, bereits früher erfasst werden.

Dafür stehen vier Verfahren zur Wahl:

  • Bei der kombinierten Nackenfaltenmessung (NT-Messung) wird mit einem zertifizierten Rechenprogramm aus zwei Laborwerten (PAPP-A und freies ßHCG) sowie aus der sonographischen Messung der kindlichen Nackenfalte in der 12./13. SSW eine statistische Risikoabschätzung für das Auftreten eines Down-Syndroms errechnet. Die Treffsicherheit liegt bei ca. 90%. Es muss darauf hingewisen werden, dass es sich hierbei nicht um eine genetische Untersuchung, sondern um eine rechnerische Größe handelt. Dafür ist die Untersuchung nicht-invasiv. also ohne Risiko für Mutter und Kind.
  • Bei dem Nicht Invasiven Pränatal Test (NIPT) handelt es sich um ein neues Testverfahren, mit welchem freie DNA-Fragmente des Kindes im mütterlichen Blut festgestellt werden können. Damit können die häufigsten Störungen, wie Trisomie 13, 18, 21 oder zahlenmäßige Störungen der Geschlechtschromosomen festgestellt werden. Da für die Untersuchung lediglich eine Blutentnahme bei der Mutter notwendig ist, kann man die Untersuchung als risikolos bezeichnen. Die Treffsicherheit für das Chromosom 21 liegt bei über 99 Prozent. Allerdings sollte vorher eine differenzierte sonographische Untersuchung des Kindes erfolgen.

    Weder die kombinierte Nackenfaltenmessung noch die NIPT-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese) ist eine invasive Methode mit einem allgemeinen Risiko von 0,5 %, bei der aus dem Fruchtwasser fetale Zellen untersucht werden. Dabei werden alle Chromosomen nach Zahl und Form beurteilt sowie das Eiweiß Alpha-Fetoprotein bestimmt, als Hinweis für das Vorliegen eines Neuralrohrdefekts (offener Rücken). Die genauere Diagnostik wird mit einem geringen Risiko von 0,5 % erkauft.
  • Bei der Chorionzottenbiopsie wird - wie bei der Fruchtwasseruntersuchung . durch eine Punktion Gewebe aus dem Mutterkuchen (Plazenta) entnommen. Dieses kann zu einem früheren Zeitpunkt als die Amniocentese erfolgen (ca. 10. - 12. SSW) und bietet die Möglichkeit frühere Ergebnisse zu erhalten. Allerdings ist die Untersuchung mit einem statistisch höheren Fehlgeburtsrisiko verbunden. Aus diesem Grund wird es in der Regel nur bei einem dringenden Verdacht oder wenn man ein sehr schnelles Ergebnis benötigt, eringesetzt.

Die Pränataldiagnostik (PND) stellt für jede Schwangere nur ein Angebot dar, sie ist kein „Muss“. Letztlich sollte jede Schwangere selbst frei entscheiden, ob und welche PND gewünscht ist.

6. Oraler Glukose-Toleranz-Test (oGTT):
Dieser Test erlaubt eine frühzeitige Feststellung, ob bei einer Schwangeren eine Schwangerschaftsdiabetes vorliegt oder droht. Er wird im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge zwischen der 24.- und 26. SSW durchgeführt. Dabei wird eine bestimmte Menge einer Zuckerlösung getrunken und der Blutzuckerwert nach einer Stunde gemessen (50 g-Methode). Sollten die Werte auffällig sein, wird gemäß den Krankenkassenrichtlinien der 75g-Test mit drei Blutentnahmen durchgeführt.

7. Zusätzliche Laboruntersuchungen
Neben den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgegebenen Untersuchungen können bestimmte zusätzliche Laboruntersuchungen medizinisch sinnvoll sein.

  • Toxoplasmose: Die Infektion mit Toxoplasmen erfolgt in der Regel über Katzen oder über den Verzehr von rohem Fleisch. Außerhalb der Schwangerschaft ist sie harmlos und verläuft häufig ohne Symptome. Findet sie allerdings während der Schwangerschaft statt, kann es zu einer Schädigung des Kindes führen, was zum Teil erst Jahre später (Sehstörungen) auffallen kann. Zu Beginn der Schwangerschaft kann im Blut festgestellt werden, ob die Schwangere bereits immun ist oder eine Infektion noch erfolgen könnte. Durch weitere Kontrollen in der 20. und 30. SSW kann eine frische Infektion festgestellt und antibiotisch behandelt werden.
  • Zytomegalie: Die Zytomegalie ist eine Virusinfektion. Sie wird in der Regel über Körpersekrete (Speichel, Urin) übertragen. Sie ist für gesunde Erwachsene ungefährlich und verläuft häufig ohne erkennbare Krankheitszeichen. Eine Infektion während einer Schwangerschaft kann allerdings zu Fehlgeburten oder einer Schädigung des ungeborenen Kindes führen.

    Da es gegen Zytomegalie weder eine Impfung noch eine anerkannte Therapie gibt, gehört die Testung nicht zu den Untersuchungen der Mutterschaftsvorsorge. Der Test kann aber anzeigen, ob man bereits durch eine abgelaufene Infektion immun ist oder eine frische Infektion vorliegt.

  • Streptokokken-B- Infektion: Durch einen Scheidenabstrich etwa in der 37.SSW kann festgestellt werden, ob eine Keimbesiedlung mit ß-häm. Streptokken der Gruppe B vorliegt. Diese könnten beim Geburtsvorgang auf das Kind übergehen und zu schweren Infektionen des Neugeborenen führen. Frauen bei denen diese Keime diagnostiziert werden, erhalten in der Klinik unter der Geburt vorbeugend ein Antibiotikum.
8. Cardiotokogramm
Mit dieser Untersuchung wird, neben der Aufzeichnung einer möglichen Wehentätigkeit, das kindliche Herztonmuster registriert. Es erlaubt Hinweise auf das Befinden des Kindes und auf die Funktion der Plazenta.
Wir führen die Kontrolle routinemäßig ab der 28.SSW durch, bei Vorliegen von Beschwerden auch früher.

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