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Vor dem ersten Frauenarztbesuch ist es wichtig zu überlegen, ob man lieber zu einer Frauenärztin oder zu einem Frauenarzt gehen möchte, da in unserer Praxis beide Möglichkeiten bestehen.

Bei dem ersten Besuch ist nicht automatisch eine körperliche Untersuchung erforderlich, d.h. man kann diesem Besuch ganz ohne Angst entgegen sehen!!! Nur im Falle von Beschwerden ist dies eventuell nötig.

Damit man nicht so ganz unvorbereitet zu dem ersten Besuch kommt, ist es sinnvoll, über folgende Fragen – eventuell unter Mithilfe der Eltern – nachzudenken:

Fragen beim Frauenarztbesuch
  • Wann war die erste Menstruation (Menarche) als Mädchen?
  • Wann war die letzte Menstruation? Datum?
  • Wie lang ist der Zyklus?
  • Wie lange dauert die Regelblutung?
  • Welche Verhütungsmittel wurden bisher benutzt?
  • Bestehen oder bestanden ernsthafte Erkrankungen?  
  • Bestehen in der weiblichen, leiblichen Verwandtschaft bösartige Erkrankungen der weiblichen Organe (Brust, inneres Genitale?)
  • Bestehen in der leiblichen Verwandtschaft Gefäßerkrankungen unterhalb des 50. Lebensjahres?
  • Werden regelmäßig Medikamente eingenommen?
  • Einnahme von Genussmitteln (Zigaretten, Alkohol)?
  • Gab es eine Rötelninfektion oder wurde eine Rötelnimpfung durchgeführt?
  • Wurde bereits eine HPV-Impfung gegen Gebärmuterhalskrebs durchgeführt?

Normalerweise führen wir erst einmal ein Gespräch, um uns kennen zu lernen und Fragen zur bisherigen Krankengeschichte zu klären, auch gerne in Begleitung einer Vertrauensperson (Mutter, Freundin usw.) Bei jungen Frauen, die noch keinen  Geschlechtsverkehr gehabt haben, verabreden wir meist einen zweiten Untersuchungstermin zum Ultraschall über die Bauchdecke. Dazu ist es erforderlich, vorher viel zu trinken und damit die Harnblase kräftig zu füllen, um dann - wie durch ein Fenster – dahinter die inneren Genitalien (Gebärmutter, Eierstöcke) gut erkennen zu können. Danach besprechen wir das Ergebnis und vereinbaren evtl. eine notwendige Therapie.

Im Falle einer gewünschten Verhütungsmethode ist vor dem 16. Lebensjahr für das Ausstellen eines Rezeptes eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Generell werden der Besuch beim Frauenarzt und der Inhalt der Gespräche vertraulich behandelt.

Anschrift

Gemeinschaftspraxis
Dres. B. und N. Hudea
Tulpenstraße 3
76199 Karlsruhe-Rüppurr

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Offene Sprechstunde für Notfälle
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